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Ortsvereinigung Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.
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Josef - Hettich - Freizeitheim
der Lebenshilfe Karlsruhe,
Ettlingen e. V.
Das Josef-Hettich-Freizeitheim der Lebenshilfe Karlsruhe e.V.: dient der Erholung - Freizeit und Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung sowie deren Familien und Freunde. Es steht Gruppen und Familien ganzjährig zur Verfügung.
Das Haus ist zur Selbstversorgung eingerichtet, das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer geeignet.
Es liegt in Rumbach, einem Ort im Dahner Felsenland (Nähe Dahn/Bad Bergzabern), direkt an der französischen Grenze.
Das Haus ist eine ehemalige Posthalterei, das von der Lebenshilfe Karlsruhe e.V. vollständig renoviert wurde.
Es hat zwei Stockwerke und ein ausgebautes Dachgeschoss mit insgesamt 24 Plätzen.
Im Erdgeschoss befindet sich eine komplett eingerichtete Küche sowie ein gemütlicher Speise- und Aufenthaltsraum. Zusätzlich eine ausgebaute Scheune (Remise) mit Theke, offenem Kamin, großer Freiraum und zu öffnende Glastüren zum Hofbereich.
Folgende Schlafräume stehen zur Verfügung:
Erdgeschoss: (Grundriss)
1 Zweibettzimmer (2 Einzelbetten)
1 Vierbettzimmer (2 Einzelbetten, 1
Doppelschlafcouch) 1.
Obergeschoss:
1 Dreibettzimmer (3 Einzelbetten)
1 Vierbettzimmer (2 Einzelbetten, 1
Doppelschlafcouch)
1 Fünfbettzimmer (3 Einzelbetten, 1 Etagenbett)
sowie entsprechende Sanitäranlagen
Dachgeschoss:
Hier befindet sich ein Matratzenlager (6
Schlafstellen) und weitere Sanitäranlagen.
für das Josef- Hettich- Freizeitheim in Rumbach/Pfalz
Gegenstand des Mietvertrages
ist je nach Buchung das gesamte Josef-Hettich-Freizeitheim in Rumbach/Pfalz
bzw. die der im Anmeldungsformular angegebenen Personenzahl entsprechende
Anzahl an Zimmern einschließlich der Mitnutzung der Gemeinschaftsräume.
§ 2 Vertragsschluss
Die Anmeldung stellt ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Sie erfolgt durch
den Buchenden auch für alle im Anmeldungsformular bzw. im Hausbuch (§ 6 der
Mietbedingung) aufgeführten Personen.
Durch die Annahme in Form
der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
§ 3 Mietzins, Nebenkosten
Bei Belegung des Hauses
einschließlich Remise beträgt die einmalige Grundgebühr
Die verbrauchte
Kilowattstunde Strom wird mit 0,40 €, die verbrauchte Betriebsstunde
Heizung mit 2,00 € berechnet.
Bettwäsche ist im Haus
vorhanden und kann zum Preis von 5,00 € pro Garnitur angemietet werden.
§ 4 Anzahlung
Binnen einer Woche nach
Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 52,00 € auf
das in § 8 angegebene Konto zu überweisen.
Solange dieser Betrag nach
Ablauf der Frist nicht auf dem Konto eingegangen ist, ist der Vermieter
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Stornierungen
Wünscht der Mieter eine Stornierung
(vorzeitige Vertragsauflösung), so bemüht sich der Vermieter (im Interesse des
Mieters) darum, die Mietsache anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm dies, so
wird der Vertrag einvernehmlich aufgehoben. Der (durch die Anmeldung)
entstandene und durch die Weitervermietung noch erhöhte Verwaltungsaufwand ist
in diesem Fall vom Mieter durch Zahlung von 50,00 € ohne besonderen
Nachweis des Vermieters pauschal abzugelten. Gelingt dem Vermieter die
anderweitige Vermietung nicht, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung des §
552 BGB.
§ 6 Übergabe
Die Zimmer können am
Anreisetag ab 16.00 Uhr belegt werden und sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu
räumen.
Die im Anmeldeformular als
"Verantwortlicher im Sinne der Mietbedingungen" angegebene Person hat
- zu Beginn
der Mietzeit sämtliche Teilnehmer in das im Freizeitheim hinterlegte Hausbuch
mit Namen und kompletter Anschrift einzutragen.
- zu Beginn
und Ende der Mietzeit die Zählerstände von Strom und Heizung abzulesen und ins
Übergabeprotokoll einzutragen. Die Zähler befinden sich in der Küche und im
Aufenthaltsraum.
- bei
Mietbeginn das im Übergabeprotokoll aufgeführte Inventar- und Mängelverzeichnis
auf Richtigkeit zu prüfen und
- bei
Mietende eventuelle Abweichungen und Schäden darin einzutragen.
Bei Abreise sind die
Schlüssel da abzugeben, wo sie empfangen wurden oder falls dies nicht möglich
ist, mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll in den Briefkasten zu werfen.
§ 7 Reinigung
Das komplette Haus ist
besenrein zu hinterlassen. Die Nassreinigung wird durch die vom Mieter zu
entrichtende Endreinigungspauschale abgedeckt. Diese beträgt für bis zu 5
Personen 25,00 €, für 6 -10 Personen 38,00 € und für mehr als 10
Personen 52,00 €. Grobe Verunreinigungen des Hauses oder der Außenanlagen
werden von dieser Pauschale nicht abgedeckt. Die zu Ihrer Beseitigung vom
Vermieter aufzuwendende Zeit ist vom Mieter mit 18,00 € pro Stunde zu
vergüten.
Altglas und Kartonagen sind
vom Mieter zu entsorgen (z. B. Recyclingstation
§ 8 Bezahlung
Nach Ende des Mietvertrages
erhält der Mieter eine Rechnung über Mietzins, Nebenkosten sowie sonstige eventuell
angefallene Kosten. Erfolgte eine Nutzung durch mehr Personen, als im
Anmeldeformular angegeben worden waren, so wird für diese der reguläre Mietzins
berechnet. Es erfolgt eine Verrechnung mit der Anzahlung.
Der in der Rechnung
ausgewiesene Betrag ist binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung auf folgendes
Konto zu überweisen:
Lebenshilfe Karlsruhe e.V.
Konto Nr.:7793000
BLZ 660 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Rumbach - Buchung Nr. ______
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Jeder Gast ist verantwortlich für die Ordnung in der ganzen Anlage. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Gruppen tragen die Gruppenleiter/innen die Verantwortung für die Mitglieder ihrer Gruppe. Der/die im Mietvertrag genannte Verantwortliche muss während der Mietzeit anwesend sein, oder einen Vertreter benennen.
Es gelten folgende Einzelbestimmungen:
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1.) |
Bettwäsche
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2.) |
Mitzubringende
Gegenstände
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3.) |
Nutzung des Hauses
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4.) |
Außenanlagen
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5.) |
Küchengeräte
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6.) |
Offenes Feuer
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7.) |
Nachtruhe |
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Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden, ebenso können Gruppen in diesem Fall von einer zukünftigen Nutzung des Hauses ausgeschlossen werden. Da auch die nachfolgenden Gäste dieses
Hauses sich wohlfühlen sollen, bitten wir alle Feriengäste die Hausordnung zu
beachten und das Haus in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Sollte
dennoch Schaden aufgetreten sein, was bei aller Vorsicht immer mal passieren
kann, so erwarten wir, dass Sie dies melden, bzw. in das Übergabeprotokoll
eintragen. Karlsruhe,
den 01.Januar 2007 Lebenshilfe Ortsvereinigung
Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V. Der Vorstand |