Lebenshilfe

 

 
Lebenshilfe

Ortsvereinigung Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.

Josef - Hettich - Freizeitheim
der Lebenshilfe Karlsruhe,
Ettlingen e. V.

Josef-Hettich-Freizeitheim
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Hausbeschreibung:

Remise

Das Josef-Hettich-Freizeitheim der Lebenshilfe Karlsruhe e.V.: dient der Erholung - Freizeit und Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung sowie deren Familien und Freunde. Es steht Gruppen und Familien ganzjährig zur Verfügung.

 

Das Haus ist zur Selbstversorgung eingerichtet, das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer geeignet.

Es liegt in Rumbach, einem Ort im Dahner Felsenland (Nähe Dahn/Bad Bergzabern), direkt an der französischen Grenze.

Das Haus ist eine ehemalige Posthalterei, das von der Lebenshilfe Karlsruhe e.V. vollständig renoviert wurde.

Es hat zwei Stockwerke und ein ausgebautes Dachgeschoss mit insgesamt 24 Plätzen.

Im Erdgeschoss befindet sich eine komplett eingerichtete Küche sowie ein gemütlicher Speise- und Aufenthaltsraum. Zusätzlich eine ausgebaute Scheune (Remise) mit Theke, offenem Kamin, großer Freiraum und zu öffnende Glastüren zum Hofbereich.

 

Folgende Schlafräume stehen zur Verfügung:

 

Erdgeschoss: (Grundriss)


1 Zweibettzimmer (2 Einzelbetten)
1 Vierbettzimmer (2 Einzelbetten, 1 Doppelschlafcouch) 1. Obergeschoss:
1 Dreibettzimmer (3 Einzelbetten)
1 Vierbettzimmer (2 Einzelbetten, 1 Doppelschlafcouch)
1 Fünfbettzimmer (3 Einzelbetten, 1 Etagenbett)

sowie entsprechende Sanitäranlagen

Dachgeschoss:
Hier befindet sich ein Matratzenlager (6 Schlafstellen) und weitere Sanitäranlagen.
 
 
 

Mietbedingungen

 

für das Josef- Hettich- Freizeitheim in Rumbach/Pfalz 

  

 

§ 1 Mietgegenstand 

  

Gegenstand des Mietvertrages ist je nach Buchung das gesamte Josef-Hettich-Freizeitheim in Rumbach/Pfalz bzw. die der im Anmeldungsformular angegebenen Personenzahl entsprechende Anzahl an Zimmern einschließlich der Mitnutzung der Gemeinschaftsräume. 

  

  

§ 2 Vertragsschluss 

  

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle im Anmeldungsformular bzw. im Hausbuch (§ 6 der Mietbedingung) aufgeführten Personen. 

Durch die Annahme in Form der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. 

  

  

§ 3 Mietzins, Nebenkosten 

  

Bei Belegung des Hauses einschließlich Remise beträgt die einmalige Grundgebühr 52,00 €. Der Übernachtungspreis beträgt pro Person 10.00 €, für Kinder von 4-10 Jahren 5,00 €. Kinder bis 3 Jahre sind frei. 

Die verbrauchte Kilowattstunde Strom wird mit 0,40 €, die verbrauchte Betriebsstunde Heizung mit 2,00 € berechnet. 

Bettwäsche ist im Haus vorhanden und kann zum Preis von 5,00 € pro Garnitur angemietet werden. 

  

  

§ 4 Anzahlung 

  

Binnen einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 52,00 € auf das in § 8 angegebene Konto zu überweisen. 

Solange dieser Betrag nach Ablauf der Frist nicht auf dem Konto eingegangen ist, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

  

  

§ 5 Stornierungen 

  

Wünscht der Mieter eine Stornierung (vorzeitige Vertragsauflösung), so bemüht sich der Vermieter (im Interesse des Mieters) darum, die Mietsache anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm dies, so wird der Vertrag einvernehmlich aufgehoben. Der (durch die Anmeldung) entstandene und durch die Weitervermietung noch erhöhte Verwaltungsaufwand ist in diesem Fall vom Mieter durch Zahlung von 50,00 € ohne besonderen Nachweis des Vermieters pauschal abzugelten. Gelingt dem Vermieter die anderweitige Vermietung nicht, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 552 BGB. 

  

  

§ 6 Übergabe 

  

Die Zimmer können am Anreisetag ab 16.00 Uhr belegt werden und sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. 

Die im Anmeldeformular als "Verantwortlicher im Sinne der Mietbedingungen" angegebene Person hat 

  

- zu Beginn der Mietzeit sämtliche Teilnehmer in das im Freizeitheim hinterlegte Hausbuch mit Namen und kompletter Anschrift einzutragen. 

- zu Beginn und Ende der Mietzeit die Zählerstände von Strom und Heizung abzulesen und ins Übergabeprotokoll einzutragen. Die Zähler befinden sich in der Küche und im Aufenthaltsraum. 

- bei Mietbeginn das im Übergabeprotokoll aufgeführte Inventar- und Mängelverzeichnis auf Richtigkeit zu prüfen und 

- bei Mietende eventuelle Abweichungen und Schäden darin einzutragen. 

  

Bei Abreise sind die Schlüssel da abzugeben, wo sie empfangen wurden oder falls dies nicht möglich ist, mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll in den Briefkasten zu werfen. 

  

  

§ 7 Reinigung 

  

Das komplette Haus ist besenrein zu hinterlassen. Die Nassreinigung wird durch die vom Mieter zu entrichtende Endreinigungspauschale abgedeckt. Diese beträgt für bis zu 5 Personen 25,00 €, für 6 -10 Personen 38,00 € und für mehr als 10 Personen 52,00 €. Grobe Verunreinigungen des Hauses oder der Außenanlagen werden von dieser Pauschale nicht abgedeckt. Die zu Ihrer Beseitigung vom Vermieter aufzuwendende Zeit ist vom Mieter mit 18,00 € pro Stunde zu vergüten. 

Altglas und Kartonagen sind vom Mieter zu entsorgen (z. B. Recyclingstation Bruchweiler/Bärenbach, hinter der Felslandschule). 

  

  

§ 8 Bezahlung 

  

Nach Ende des Mietvertrages erhält der Mieter eine Rechnung über Mietzins, Nebenkosten sowie sonstige eventuell angefallene Kosten. Erfolgte eine Nutzung durch mehr Personen, als im Anmeldeformular angegeben worden waren, so wird für diese der reguläre Mietzins berechnet. Es erfolgt eine Verrechnung mit der Anzahlung. 

Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen: 

  

Lebenshilfe Karlsruhe e.V. 

Konto Nr.:7793000 

BLZ 660 205 00 

Bank für Sozialwirtschaft

Stichwort: Rumbach - Buchung Nr. ______ 


 
 

Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Jeder Gast ist verantwortlich für die Ordnung in der ganzen Anlage. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Gruppen tragen die Gruppenleiter/innen die Verantwortung für die Mitglieder ihrer Gruppe. Der/die im Mietvertrag genannte Verantwortliche muss während der Mietzeit anwesend sein, oder einen Vertreter benennen.

Es gelten folgende Einzelbestimmungen:
 

1.)

Bettwäsche
Die Betten dürfen nur mittels Laken geschützt (bei Bedarf Gummimatte), benutzt werden, auch bei Verwendung von Schlafsack. Wird die Bettdecke und das Kopfkissen genutzt, muss auch dieses durch einen Überzug geschützt sein.
Bettwäsche kann gestellt werden zum Preis von 5,00 € pro Garnitur und ist bei Mietende abgezogen im Zimmer (bei Gruppen im Erdgeschoss unter der Treppe) zu hinterlassen. Bei Verschmutzung der Matratze, Bettdecke oder Kissen wird eine Reinigung oder Ersatz in Rechnung gestellt.

 

2.)

Mitzubringende Gegenstände
Bettwäsche (falls nicht gestellt), Hand- und Geschirrtücher, Toilettenpapier, Spüllappen und -schwämme, Spülmittel (Hand und Maschine), falls notwendig Gummilaken, Brennmaterial für Kamin und/oder Grillstelle.

 

3.)

Nutzung des Hauses
Es handelt sich um ein Nichtraucherhaus in dessen Schlaf- und Speiseräumen nicht geraucht werden darf. Das Haus, die Räume, das Mobiliar sind pfleglich zu behandeln und die Einrichtungsgegenstände dürfen nicht verstellt werden. Das Einritzen und Beschreiben von Wänden, Türen usw. ist nicht gestattet. Bitte werfen Sie keine Gegenstände in die Toiletten, die zu Verstopfungen führen können. Es beeinträchtigt nur Ihren Aufenthalt und verursacht Kosten, die den Verursachern berechnet werden müssen. Biertischgarnituren sind nach Gebrauch zu reinigen und aufzuräumen. Der Mieter trägt die Ersatz- bzw. Reparaturkosten für die während der Mietzeit verursachten Schäden an Haus und Inventar, wie diese im Übergabeprotokoll bei Abreise festgehalten wurden, oder im Nachgang festgestellt werden.

 

4.)

Außenanlagen
Die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln, Interessen des Natur- und Lärmschutzes sind zu wahren. Die Grillstelle ist nach Gebrauch zu reinigen.
Müll ist nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu hinterlassen bzw. selbst zu entsorgen.

 

5.)

Küchengeräte
Beschichtete Pfannen sind nicht mit spitzen Gegenständen zu behandeln. Küchengeräte, Geschirr und Besteck usw. sind ordentlich zu reinigen sowie nach Gebrauch wieder in die hierfür vorgesehenen Schränke/Schubladen einzuräumen. Beschädigungen oder Verlust von Geschirr oder Besteck sind vor Abreise im Übergabeprotokoll festzuhalten und werden bei der Abrechnung in Rechnung gestellt.

 

6.)

Offenes Feuer
Feuer ist nur in dem vorhandenen Kamin gestattet. Es darf nur trockenes, abgelagertes Holz verbrannt werden.
Das Verbrennen von Müll- , Plastik- , Kunststoff usw. ist strengstens untersagt.
Vorhandenes Brennholz ist Eigentum des Vermieters und nicht im Mietpreis enthalten. Gegen Bezahlung kann Holz entnommen werden und ist im Übergabeprotokoll zu vermerken.
Der Preis beläuft sich auf 8,00 € pro Kiste.

 

7.)

Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr ist der Geräuschpegel auf dem Gelände und im Haus mit Rücksicht auf die Nachbarn auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

 

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden, ebenso können Gruppen in diesem Fall von einer zukünftigen Nutzung des Hauses ausgeschlossen werden.

Da auch die nachfolgenden Gäste dieses Hauses sich wohlfühlen sollen, bitten wir alle Feriengäste die Hausordnung zu beachten und das Haus in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Sollte dennoch Schaden aufgetreten sein, was bei aller Vorsicht immer mal passieren kann, so erwarten wir, dass Sie dies melden, bzw. in das Übergabeprotokoll eintragen.
Wir werden bemüht sein den Schaden kurzfristig zu den geringsten Kosten zu beheben, so dass alle nachfolgenden Gäste ein gepflegtes, funktionsfähiges Haus antreffen.
 
 

Karlsruhe, den 01.Januar 2007
 
 

Lebenshilfe

Ortsvereinigung Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.
 
 

Der Vorstand